SCHUFA-Eintrag löschen? So geht’s 2025!
Author: Finanzguru Team
Stand: 12.09.2025
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Verträge sprengen, Kredite verteuern und die Wohnungssuche blockieren. Wenn du einen oder mehrere Einträge hast willst du bestimmt wissen: „Kann ich den Schufa Eintrag löschen (lassen), und wenn ja, wie schnell und auf welchem Weg?” Genau darum geht es hier.
Du erfährst, wann eine Löschung möglich ist, beispielsweise bei falschen oder veralteten Daten oder erledigten Forderungen, und welche Fristen ab 2025 gelten, inklusive der neuen 100-Tage-Regel und aktueller Gerichtsurteile. Ziel: Dass du schneller Klarheit hast, selbstbewusst mit SCHUFA & Gläubigern kommunizierst und den Weg aus dem Negativkreislauf findest.

Dieser Beitrag ist nur zur allgemeinen Information gedacht und ersetzt keine Rechtsberatung. Gerichtsentscheidungen und Praxisregeln können sich ändern, also immer den aktuellen Stand checken. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Was ist ein SCHUFA-Eintrag?
Ein SCHUFA-Eintrag ist ein Datensatz zu deinem Zahlungsverhalten – positiv zum Beispiel ordnungsgemäße Kreditführung oder negativ zum Beispiel Zahlungsverzug, titulierte Forderung. Wichtig: Nicht alles, was in einer Auskunft steht, ist „schlecht“. Erst negative Merkmale drücken deine Bonität und damit deine Chancen auf Verträge oder Kredite. Die SCHUFA unterscheidet außerdem zwischen Datenkopie (kostenlos nach Art. 15 DSGVO, zur eigenen Kontrolle) und Bonitätsauskunft (kostenpflichtiges Produkt zur Vorlage, z. B. bei Vermietern). Für Löschungen/Korrekturen ist die Datenkopie der Startpunkt.
Du kannst einen SCHUFA-Eintrag berichtigen oder löschen lassen, wenn DSGVO-Rechte greifen oder wenn Speicherfristen abgelaufen sind. Rechtsgrundlage sind Art. 16 DSGVO (Berichtigung falscher Daten) und Art. 17 DSGVO (Löschung, z. B. bei Zweckfortfall oder unrechtmäßiger Verarbeitung). Diese Rechte gelten immer, unabhängig davon, was Auskunfteien in ihren Verhaltensregeln festgelegt haben.
Typische Fälle, in denen eine Löschung realistisch ist
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Falsche oder unberechtigte Einträge. Wurden Daten verwechselt, doppelt gemeldet oder der Status ist falsch (z. B. „offen“ statt „bezahlt“), kannst du Berichtigung und – falls die Verarbeitung unrechtmäßig ist – Löschung verlangen. Wichtig ist, dass du Belege mitschickst (z. B. Kontoauszug, Gläubigerbestätigung).
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Die Forderung war bestritten. Negativeinträge zu offenen Forderungen setzen in der Praxis voraus, dass die Forderung unbestritten ist. Hast du vor der Meldung widersprochen, fehlt diese Voraussetzung. Dann kannst du die Löschung mit Verweis auf die Unzulässigkeit der Meldung verlangen und deinen Widerspruch nachweisen.
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Veraltete Daten nach Ablauf der Fristen. Neben der DSGVO gibt es einheitliche Speicherfristen der Auskunfteien (Code of Conduct). Sie sind kein Gesetz, aber mit den Datenschutzbehörden abgestimmt. Grundregel: Ausgeglichene Forderungen bleiben bis zu 3 Jahre gespeichert. Neu: Bei erster Zahlungsstörung, vollständiger Zahlung innerhalb von 100 Tagen und keinen weiteren Negativdaten wird auf 18 Monate verkürzt (die „100-Tage-Regel“). Sind Fristen vorbei, dürfen die Daten nicht mehr produktiv genutzt werden – dann kannst du Entfernung/Löschung verlangen.
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Registerdaten (Schuldnerverzeichnis, Insolvenz). Was aus öffentlichen Registern stammt, wird nicht länger gespeichert als im Register selbst. Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis laufen regelmäßig 3 Jahre. Nach Restschuldbefreiung endet die Veröffentlichung in der Regel nach 6 Monaten; damit entfällt auch die weitere Speicherung der erkennbar betroffenen Forderungen. Mit Nachweis der Löschung oder des Ablaufs kannst du eine Entfernung verlangen.
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Erledigte (bezahlte) Forderungen – Stand 2025. Hier ist die Lage noch umstritten: Einige Gerichte verlangen die sofortige Löschung erledigter Negativmerkmale, andere halten bis zu 3 Jahre für zulässig (abhängig vom Einzelfall). Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. Praktisch bedeutet das: Beantrage sofortige Löschung unter Verweis auf Art. 17 DSGVO (Zweckfortfall, Verhältnismäßigkeit) und führe hilfsweise die Fristen bzw. die 100-Tage-Regel an.
So setzt du das entspannt und wirksam um
Starte mit der kostenlosen Datenkopie (Art. 15 DSGVO), damit du genau weißt, was gespeichert ist. Markiere pro Eintrag, was falsch, veraltet oder erledigt ist. Kontaktiere den Gläubiger und bitte um eine schriftliche Erledigungsbestätigung bzw. um Korrektur. Stelle anschließend bei der SCHUFA einen Lösch- oder Berichtigungsantrag– immer mit konkreter Rechtsgrundlage (Art. 16/17 DSGVO) und Belegen. Setze eine klare Frist und kündige an, bei Bedarf die Schlichtungsstelle oder die Aufsicht einzubeziehen.
Diese Nachweise helfen dir wirklich
Sende Zahlungsbelege, Gläubigerbestätigungen, den Schriftwechsel zum Bestreiten, sowie Register-Nachweise (z. B. Löschbescheinigung).Je sauberer deine Unterlagen, desto schneller kann geprüft und – im besten Fall – gelöscht werden.
Überzeugungspunkte
Checkliste Belege:
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Quittungen)
- Gläubigerbestätigung/Erledigungsvermerk
- Schriftwechsel (inkl. Datum, Fristen, Antworten)
- Gerichtsdokumente (Titel, Beschlüsse)
- Datenkopie + markierte Fehler/Unstimmigkeiten (Quelle/Weitergabe)
Kommunikationstipps:
- Faktenorientiert schreiben, nie emotional.
- Konkrete Rechtsgrundlagen nennen (Art. 16/17 DSGVO, Art. 5 Datenminimierung).
- Zweckentfall erläutern: „Warnfunktion entfällt, weil bezahlt – fortgesetzte Speicherung unverhältnismäßig.“
- Beidgleisig argumentieren: Judikatur (OLG Köln/LG Aachen) und Kodex/100-Tage-Regel.
Standardisiere deinen Schriftverkehr (Betreff, Aktenzeichen, Frist). So vermeidest du, dass deine Anträge im Backlog „versanden“.
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Gesetzliche Grundlagen (DSGVO, ZPO, EuGH)
Kernnormen der DSGVO:
- Art. 16 – Recht auf Berichtigung falscher Daten.
- Art. 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), wenn z. B. die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder der Zweck entfällt.
Wichtig für den Kontext ist das EuGH-Urteil vom 07.12.2023 (C-634/21) zum Scoring: Automatisierte Entscheidungen auf Basis des Scores sind grundsätzlich unzulässig, wenn der Score maßgeblich die Entscheidung bestimmt. Das stärkt Betroffene – insbesondere beim Bestreiten der Relevanz alter/erledigter Negativdaten.
ZPO-Bezug (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO): Gerichte stützen sich teils auf die Wertung öffentlicher Register – nach Begleichung werden dort Einträge zeitnah gelöscht; das wurde von OLG Köln argumentativ aufgegriffen (siehe unten).
In Schriftsätzen hilft die Reihenfolge „Zweck – Erforderlichkeit – Datenminimierung“ (Art. 5 Abs. 1 lit. b/c DSGVO). Wenn der Zweck (Warnhinweis zu Zahlungsverzug) entfallen ist (weil bezahlt), ist weiteres Speichern oft nicht erforderlich.
2025-Update: Urteile & 100-Tage-Regel im Überblick
Sofort löschen nach Zahlung?
- OLG Köln (10.04.2025, 15 U 249/24): Erledigte Negativeinträge unverzüglich löschen; pauschale 3-Jahres-Speicherung mit DSGVO unvereinbar (Berufung anhängig). LG Aachen (17.04.2025) schloss sich an.
- SCHUFA hat gegen das OLG-Köln-Urteil Revision zum BGH eingelegt.
Gegenposition:
- OLG Hamm (22.04.2025): In einem Einzelfall hält das Gericht 3 Jahre Speicherung für zulässig (Abwägung zugunsten „berechtigten Interesses“).
Neue Speicherlogik – 100-Tage-Regel (ab 01.01.2025):
- Erstmalige Zahlungsstörung, Ausgleich innerhalb 100 Tagen, keine weiteren Negativdaten → Löschung nach 18 Monaten ab Ausgleich automatisch. (Teil des neuen Code of Conduct der Auskunfteien; ersetzt NICHT die übrigen Fristen.)
Nutze beide Spuren parallel: (1) Sachlogik der 100-Tage-Regel (falls anwendbar) und (2) Rechtsprechung zu erledigten Forderungen. So erhöhst du die Chancen zeitnaher Löschung auch dann, wenn eine der Begründungen scheitert.
Spezialfälle clever lösen
Inkasso & titulierte Forderungen
Bei titulierten, gerichtlich festgestellten, Forderungen sind negative Einträge besonders hartnäckig. Nach Zahlung: unbedingt Erledigung belegen lassen und Löschung begründet verlangen (Zweckentfall, DSGVO, ggf. OLG-Köln-Linie). Achtung: Manche Gerichte (z. B. OLG Hamm) halten 3 Jahre für zulässig – stütze dich deshalb zusätzlich auf 100-Tage-Regel (falls Erststörung/Frist eingehalten).
Mahn- & Vollstreckungsverfahren
Wird eine Forderung bestritten, ist eine negative Meldung problematisch. Gerade bei Bestreiten + Folgen (Kreditverweigerung, Kartensperre) bestehen gute Schadensersatz-Chancen (OLG Hamburg).
Insolvenz/Restschuldbefreiung
Nach Restschuldbefreiung dürfen Daten nicht zu lange gespeichert bleiben; die EuGH-Rechtsprechung und mehrere deutsche Urteile setzen hier engere Grenzen – nutze das als Argumentationsbasis.
Führe eine Timeline (Ereignis → Beleg → juristische Stütze). Das erleichtert prüfende Stellen (Schlichtung/Gericht) die Abwägung pro Löschung.
Wenn die SCHUFA nicht löscht: Rechte durchsetzen
- Ombudsfrau (Schlichtung) – kostenlose, formalisierte Beschwerde, sinnvoll nach erfolglosen Support-Runden.
- Aufsichtsbehörde – DSGVO-Beschwerde mit präziser Schadensdarstellung (z. B. Kreditverweigerung, Mietabsage).
- Klage & Schadensersatz – Bei unberechtigter Meldung oder Pflichtverletzung haben Gerichte immaterielle Schädenzugesprochen (OLG Hamburg: 4.000€ bei grobem Fehlverhalten).
In Hamburg führte eine zweifache, unberechtigte Meldung zu Kreditverweigerung/Kartensperre → 4.000 € Schadenersatz. Dokumentiere konkrete Nachteile, denn das ist oft entscheidend.
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Angst vor Eintrag? Prävention & Score-Pflege
- Monatlich checken: Datenkopie (oder Score-Monitoring) – Fehler früh erkennen.
- Früh zahlen/vereinbaren: Teilzahlungen + kommunizierte Pläne vermeiden Meldungen.
- Vermeide „Anfragen“-Spikes: Viele Kreditanfragen in kurzer Zeit können negativ wirken (genauer Kontext siehe SCHUFA-FAQ).
- Scoring realistisch sehen: Nach EuGH ist eine maßgebliche vollautomatisierte Score-Entscheidung problematisch – weise darauf hin, wenn dir nur der Score entgegengehalten wird.
Tipp: Führe ein Zahlungsfristen-Board (z. B. Apps/Reminder). Viele Negativmerkmale entstehen aus Übersehen, nicht aus Unvermögen.
Dein Weg aus dem Negativkreislauf
Ein SCHUFA-Eintrag ist kein Schicksal. Mit der richtigen Reihenfolge (Datenkopie → Prüfung → Gläubiger → SCHUFA → Eskalation) und sauberer Begründung (DSGVO, Zweckentfall, Datenminimierung, Urteile 2025) steigen deine Chancen deutlich, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen. Nimm die neue 100-Tage-Regel als Bonus mit, wenn sie passt – sie verkürzt bei einmaliger Zahlungsstörung die Speicherzeit auf 18 Monate nach Ausgleich. Gleichzeitig bleibt 2025 ein Übergangsjahr: Manche Gerichte verlangen eine sofortige Löschung erledigter Forderungen, andere akzeptieren 3 Jahre (abhängig vom Einzelfall). Genau deshalb lohnt sich eine doppelte Argumentationslinie plus gute Belege und konsequentes Nachfassen.
Wenn du Einträge vermeiden willst, ist Organisation der stärkste Hebel: Rechnungen pünktlich, Abos im Blick, Frühwarnsignale ernst nehmen – und regelmäßig prüfen, was die SCHUFA speichert. So holst du dir Handlungsfähigkeit zurück. Und wenn es hakt: Schlichtungsstelle, Aufsicht, Gericht sind Optionen – bis hin zu Schadensersatz, wenn dir ein Falscheintrag konkret geschadet hat. 2025 gilt mehr denn je: Kenntnis + Systematik = bessere Bonität.
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
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