Vorabpauschale: Was du über die Steuer auf Fonds wissen solltest
Author: Finanzguru Team
Stand: 21.07.2025
Wenn du in Fonds investierst, wirst du früher oder später auf die „Vorabpauschale“ stoßen. Diese steuerliche Regelung greift bei Kapitalerträgen aus Investmentfonds – selbst ohne Ausschüttung. Sie sorgt oft für Verwirrung, vor allem bei thesaurierenden Fonds. In diesem Artikel erfährst du, was genau die Vorabpauschale ist, wie sie berechnet wird und welche Auswirkungen sie auf deine Geldanlage hat. Verständlich erklärt und hilfreich für deine Investmentstrategie.

Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine besondere Form der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds. Sie wurde im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und betrifft insbesondere thesaurierende Fonds, also Fonds, die ihre Erträge nicht an die Anleger ausschütten. Das Ziel der Regelung ist es, eine Mindestbesteuerung sicherzustellen, auch wenn keine tatsächlichen Ausschüttungen erfolgen.
Konkret bedeutet das: Jedes Jahr wird ein fiktiver Ertrag berechnet, auf den Kapitalertragsteuer anfällt. Dieser Betrag wird als Vorabpauschale bezeichnet. Die Steuer darauf wird vom depotführenden Institut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Du musst dich also in der Regel nicht selbst darum kümmern. Trotzdem ist es wichtig, die Berechnung und Wirkung der Vorabpauschale zu verstehen, insbesondere, wenn du langfristig in Fonds investierst.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Dabei wird zunächst der sogenannte Basisertrag ermittelt. Dieser ergibt sich aus dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn multipliziert mit dem sogenannten Basiszins. Der Basiszins orientiert sich am langfristigen Zinsniveau und wird jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Vom Basisertrag wird die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds im Kalenderjahr berücksichtigt. Die Vorabpauschale ist letztlich der geringere Wert aus Basisertrag und tatsächlichem Jahresertrag. Dabei gilt zusätzlich ein Freibetrag, denn nur Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von derzeit 1.000 Euro für Alleinstehende (2.000 Euro bei Ehepaaren) müssen versteuert werden.
Wichtig: Wird der Fonds im Laufe des Jahres verkauft, entfällt die Vorabpauschale, da in diesem Fall ohnehin eine Abgeltungsteuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt.

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Wann fällt die Vorabpauschale an?
Die Vorabpauschale fällt jedes Jahr zum 1. Januar an und betrifft den Fondsbestand zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres. Entscheidend ist also, ob du zu diesem Zeitpunkt Anteile eines thesaurierenden oder teilweise thesaurierenden Fonds im Depot hattest. Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob der Fonds in diesem Zeitraum tatsächlich Erträge ausgeschüttet hat.
Die depotführende Bank berechnet die Vorabpauschale automatisch und führt die fällige Steuer im Januar an das Finanzamt ab. Dabei wird der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Hast du diesen bereits mit anderen Kapitalerträgen ausgeschöpft, fällt auf die Vorabpauschale die volle Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Welche Fonds sind von der Vorabpauschale betroffen?
Die Vorabpauschale betrifft insbesondere thesaurierende und teilweise thesaurierende Fonds. Bei diesen Fonds verbleiben die Erträge im Fondsvermögen und werden nicht oder nur teilweise an die Anleger ausgeschüttet. Dadurch steigen die Anteilswerte, ohne dass sofort eine Steuer fällig wird, genau hier greift die Vorabpauschale, um eine vorzeitige Besteuerung sicherzustellen.
Ausschüttende Fonds hingegen zahlen ihre Erträge regelmäßig aus. In diesen Fällen wird die Steuer direkt mit der Ausschüttung erhoben, sodass keine Vorabpauschale anfällt. Auch bei steuerlich privilegierten Altersvorsorgeprodukten, wie etwa Riester- oder Rürup-Verträgen, spielt die Vorabpauschale keine Rolle, da hier andere steuerliche Regelungen gelten.
Besonders relevant ist die Regelung für Anlegerinnen und Anleger, die in ETFs investieren, da viele dieser Fonds thesaurierend konstruiert sind.
Was bedeutet die Vorabpauschale für dich als Anleger?
Für dich als Anleger bedeutet die Vorabpauschale, dass du bereits Steuern auf Erträge zahlen musst, obwohl du noch keine tatsächlichen Auszahlungen erhalten hast. Das kann sich insbesondere bei einer langfristigen Buy-and-Hold-Strategie auf deine Liquidität auswirken, da die Steuer aus dem bestehenden Kapital bezahlt wird.
In der Praxis übernehmen die meisten Banken die Berechnung und Abführung der Steuer automatisch. Trotzdem solltest du regelmäßig prüfen, ob dein Sparer-Pauschbetrag optimal ausgeschöpft wird. Falls du mehrere Depots oder Kapitalanlagen hast, lohnt sich ein gezielter Blick auf deine Steuerfreistellungsaufträge.
Ein weiterer Punkt ist die Transparenz. In der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank wird die Vorabpauschale separat ausgewiesen, sodass du jederzeit nachvollziehen kannst, wie viel Steuer auf deine Fonds angefallen ist. Damit behältst du den Überblick über deine Kapitalerträge und kannst deine Anlagestrategie gegebenenfalls anpassen.
Fazit: Die Vorabpauschale verstehen und richtig einordnen
Die Vorabpauschale ist ein komplexes, aber wichtiges Element der Investmentbesteuerung. Sie stellt sicher, dass auch thesaurierende Fonds einer Mindestbesteuerung unterliegen, selbst wenn keine Ausschüttungen erfolgen. Für dich als Anleger bedeutet das: Du solltest die Grundprinzipien dieser Regelung kennen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.
Auch wenn die Bank sich um die technische Abwicklung kümmert, lohnt sich ein genauer Blick auf deine Jahressteuerbescheinigung und deine persönlichen Freibeträge. Mit dem richtigen Verständnis kannst du besser einschätzen, wie sich die Vorabpauschale auf deine Rendite auswirkt und ob Anpassungen bei deiner Anlagestrategie sinnvoll sind.
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