Was ist die Abgeltungssteuer und wie wirkt sie sich auf deine Kapitalerträge aus?
Author: Finanzguru Team
Stand: 22.07.2025
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen in Deutschland der sogenannten Abgeltungssteuer. Seit ihrer Einführung hat sie das Steuerrecht rund um Geldanlagen stark vereinfacht, gleichzeitig sorgt sie bei vielen Anleger:innen für Fragen und Unsicherheiten. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Abgeltungssteuer funktioniert, wann sie greift, welche Freibeträge es gibt und wie du mögliche Steuerlasten legal optimieren kannst.

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für individuelle steuerliche Fragen solltest du dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater wenden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 gilt. Sie wurde eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Anstelle einer individuellen Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuer wird seither ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent erhoben, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Insgesamt ergibt sich dadurch eine effektive Steuerbelastung von etwa 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer.
Die Steuer betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen, darunter insbesondere:
- Zinsen aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten
- Dividenden aus Aktien
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Fonds oder Anleihen
- Erträge aus bestimmten Zertifikaten oder Derivaten
Die Abgeltungssteuer wird in der Regel direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für dich als Anleger:in entfällt damit in vielen Fällen die Pflicht, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben, sofern alle relevanten Erträge bei inländischen Banken erzielt wurden.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer und wie wird sie berechnet?
Der zentrale Vorteil der Abgeltungssteuer liegt in ihrer Einfachheit: Sie wird pauschal mit 25 Prozent auf deine Kapitalerträge erhoben, unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent beträgt. Insgesamt ergibt sich daraus folgende Steuerbelastung:
- Ohne Kirchensteuer: ca. 26,375 Prozent
- Mit Kirchensteuer: bis zu rund 28 Prozent
Ein Beispiel: Wenn du 1.000 Euro Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto erhältst, werden davon 25 Prozent Abgeltungssteuer (250 Euro), 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer (13,75 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Übrig bleibt dann ein Nettogewinn von etwa 720 bis 735 Euro, abhängig davon, ob und in welchem Umfang Kirchensteuer fällig wird.
Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungssteuer betroffen?
Die Abgeltungssteuer gilt für eine Vielzahl von Kapitalerträgen. Sie umfasst nicht nur klassische Zinserträge, sondern auch Erträge aus Wertpapieren und anderen Anlageformen. Im Detail zählen dazu:
- Zinsen: etwa aus Tagesgeld, Festgeld oder Sparbüchern
- Dividenden: Ausschüttungen aus Aktien und Fonds
- Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen oder Zertifikaten
- Erträge aus Termingeschäften: etwa Optionen und Futures
- Stiller Gesellschaftergewinnanteil oder Gewinne aus partiarischen Darlehen
Nicht betroffen sind hingegen Einkünfte, die nicht dem Kapitalertrag zugeordnet werden, wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Wichtig: Auch bei thesaurierenden Fonds, die keine Ausschüttungen vornehmen, fallen unter Umständen Steuern auf sogenannte Vorabpauschalen an. Diese werden ebenfalls im Rahmen der Abgeltungssteuer berücksichtigt.

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Sparerpauschbetrag: So viel Kapitalertrag bleibt steuerfrei
Damit Kleinanleger:innen nicht schon bei geringen Erträgen steuerlich belastet werden, gibt es den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass ein Teil der Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer befreit bleibt.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt folgendes:
- 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende
- 2.000 Euro pro Jahr für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften
Das bedeutet: Solange deine gesamten Kapitalerträge innerhalb eines Jahres unterhalb dieser Grenze liegen, fällt keine Abgeltungssteuer an, vorausgesetzt, du hast deiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt. Ohne einen solchen Auftrag wird die Steuer automatisch abgeführt, auch wenn du eigentlich unter dem Freibetrag liegst.
Wie und wann wird die Abgeltungssteuer abgeführt?
In Deutschland funktioniert die Abgeltungssteuer nach dem sogenannten Quellensteuerprinzip. Das bedeutet: Die Steuer wird direkt von der auszahlenden Stelle – in der Regel deiner Bank oder deinem Broker – einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt. Du musst dich also in den meisten Fällen nicht aktiv um die Versteuerung deiner Kapitalerträge kümmern.
Die Abführung erfolgt zum Zeitpunkt der Gutschrift der Kapitalerträge auf deinem Konto. Das betrifft sowohl Zinsen und Dividenden als auch realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren.
Beispiel:
- Du erzielst 500 Euro Dividenden bei einer Bank, für die ein Freistellungsauftrag von 1.000 Euro vorliegt.
- Da der Ertrag unter dem Freibetrag liegt, wird keine Steuer einbehalten.
Erzielst du jedoch Kapitalerträge bei einer Bank, bei der kein Freistellungsauftrag hinterlegt ist, wird die Abgeltungssteuer automatisch abgezogen – auch wenn du insgesamt noch unter dem Freibetrag liegst. In solchen Fällen kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen deiner Steuererklärung zurückholen.
In welchen Fällen lohnt sich eine Steuererklärung trotz Abgeltungssteuer?
Auch wenn die Abgeltungssteuer eigentlich „alles abgilt“, gibt es Situationen, in denen sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt – oder sogar notwendig ist. Hier einige Beispiele:
- Nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag
- Niedriger persönlicher Steuersatz
- Verluste mit Kapitalanlagen
- Kapitalerträge aus dem Ausland
Fazit: Was du zur Abgeltungssteuer wissen solltest
Die Abgeltungssteuer hat die Besteuerung von Kapitalerträgen deutlich vereinfacht, allerdings bringt sie auch einige Fallstricke mit sich. Wer seine Erträge optimal nutzen will, sollte den Sparerpauschbetrag ausschöpfen, Freistellungsaufträge gezielt verteilen und prüfen, ob sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt. Auch bei Verlusten oder ausländischen Kapitalerträgen kann sich ein genauer Blick lohnen.
Wichtig ist: Auch wenn die Steuer automatisch abgeführt wird, solltest du den Überblick über deine Kapitalerträge behalten. Nur so kannst du mögliche Rückzahlungen sichern oder unnötige Steuerabzüge vermeiden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fragestellungen wende dich bitte an eine professionelle Steuerberatung.
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