Pendlerpauschale-Rechner

Finanzguru Team
Finanzguru Team
Stand: 21.09.2026Lesezeit: 7 Min.

Wie viel Pendlerpauschale kannst du für deinen Arbeitsweg absetzen und was bringt dir das an Steuern? Der Pendlerrechner beantwortet beides in wenigen Sekunden. Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, unabhängig davon, ob du mit dem Auto, der Bahn oder dem Rad zur Arbeit kommst.

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Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale – im Steuerrecht Entfernungspauschale – ist ein Werbungskostenabzug für den Weg zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte. Geregelt ist sie in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Das Prinzip: Für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung darfst du einen festen Betrag von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen – unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Zug, dem Rad oder zu Fuß unterwegs bist. Belege für die tatsächlichen Kosten brauchst du dafür nicht.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Pauschale senkt nicht deine Steuer um den berechneten Betrag, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel am Ende zurückkommt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab – genau das rechnet der Rechner oben mit aus.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer – ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung, bei der die ersten 20 Kilometer nur mit 0,30 € angesetzt wurden, ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfallen. Die Erhöhung gilt unbefristet.

JahrKilometer 1–20ab Kilometer 21
bis 20200,30 €0,30 €
20210,30 €0,35 €
2022 – 20250,30 €0,38 €
ab 20260,38 €0,38 €

Was das konkret ausmacht, zeigt ein Arbeitsweg von 25 Kilometern: 2025 kamst du auf 7,90 € pro Arbeitstag (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €), seit 2026 sind es 9,50 € (25 × 0,38 €). Bei 220 Arbeitstagen sind das 352 € mehr Werbungskosten im Jahr.

So funktioniert der Pendlerrechner

Der Rechner braucht nur wenige Angaben:

  1. Verkehrsmittel – Auto oder öffentliche Verkehrsmittel. Davon hängt ab, ob der Rechner deine Spritkosten oder deine Ticketkosten gegenrechnet.
  2. Steuerjahr – 2026 rechnet mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer, 2025 noch mit der alten Staffelung.
  3. Einfache Entfernung – die Strecke von deiner Wohnung zur Arbeit, nicht Hin- und Rückweg.
  4. Arbeitstage – Tage pro Woche und Arbeitswochen pro Jahr. 44 Wochen sind ein realistischer Startwert, wenn Urlaub und Krankheitstage schon abgezogen sind.
  5. Dein Steuersatz – dein persönlicher Grenzsteuersatz. Wenn du ihn nicht kennst, hilft dir der Brutto-Netto-Rechner weiter.

Als Ergebnis bekommst du deine Entfernungspauschale fürs Jahr, den Teil davon, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt, deine geschätzte Steuerersparnis und – beim Auto – was dich das Pendeln nach Steuern tatsächlich kostet. Für die reinen Spritkosten gibt es zusätzlich den Spritrechner.

So berechnest du deine Pendlerpauschale selbst

Die Formel ist überschaubar:

Arbeitstage × einfache Entfernung in km × Kilometersatz = Entfernungspauschale

Beispiel 1: 25 km mit dem Auto

220 Arbeitstage × 25 km × 0,38 € = 2.090 € Entfernungspauschale im Jahr 2026.

Davon wirken sich 860 € steuerlich aus, denn die ersten 1.230 € deiner Werbungskosten sind über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohnehin abgedeckt. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 258 € Steuerersparnis – vorausgesetzt, du hast keine weiteren Werbungskosten.

Beispiel 2: 12 km mit dem Rad

230 Arbeitstage × 12 km × 0,38 € = 1.048,80 €. Dieser Betrag liegt noch unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Erst wenn weitere Werbungskosten dazukommen – Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten, Gewerkschaftsbeitrag –, wird die Steuererklärung an dieser Stelle bares Geld wert.

Das solltest du bei der Pendlerpauschale beachten

Nur die einfache und kürzeste Strecke zählt

Angesetzt wird die einfache Entfernung, nicht die gefahrenen Kilometer. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung, und es zählen nur volle Kilometer – aus 24,7 km werden 24 km. Eine längere Strecke darfst du ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt. Das solltest du begründen können.

Ein Ansatz pro Arbeitstag

Pro Arbeitstag zählt die Entfernung nur einmal – auch dann, wenn du mittags nach Hause und wieder zurück fährst. Für Tage, an denen du gar nicht ins Büro fährst, gibt es keine Entfernungspauschale.

Wie viele Arbeitstage kannst du ansetzen?

Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Finanzämter in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 280. Urlaub, Krankheit, Elternzeit und Homeoffice-Tage musst du abziehen. Wer deutlich mehr ansetzt, sollte eine Aufstellung parat haben.

Erste Tätigkeitsstätte

Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte – pro Arbeitsverhältnis gibt es davon nur eine. Fahrten zu wechselnden Einsatzorten, zu Kundinnen und Kunden oder auf Dienstreise rechnest du stattdessen als Reisekosten ab: dort mit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer, also inklusive Rückweg.

Der Höchstbetrag von 4.500 €

Pro Jahr sind maximal 4.500 € Entfernungspauschale absetzbar. Diese Grenze gilt aber nicht, wenn du mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Pkw fährst – dann ist der Betrag nach oben offen. Bei Bus und Bahn greift der Höchstbetrag; du darfst stattdessen deine tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind. Dafür brauchst du Belege.

Homeoffice-Tage zählen nicht doppelt

Für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst, gibt es statt der Entfernungspauschale die Tagespauschale von 6 € – höchstens 210 Tage und 1.260 € im Jahr. Beides für denselben Tag geht nicht.

Fahrgemeinschaft

In einer Fahrgemeinschaft setzt jede Person ihre eigene Entfernungspauschale an, auch die Mitfahrenden. Umwege, um Kolleginnen und Kollegen abzuholen, zählen jedoch nicht mit.

Zweitwohnung und doppelte Haushaltsführung

Hast du am Arbeitsort eine Zweitwohnung, rechnest du die Fahrten von dort zur ersten Tätigkeitsstätte ganz normal mit der Entfernungspauschale ab. Für die Heimfahrten ist zusätzlich eine Familienheimfahrt pro Woche ansetzbar – neben Unterkunftskosten von bis zu 1.000 € im Monat.

Was der Arbeitgeber erstattet, wird abgezogen

Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, ein Jobticket oder ein vom Arbeitgeber bezahltes Deutschlandticket mindern deinen Werbungskostenabzug. Auch Flugstrecken sind von der Entfernungspauschale ausgenommen – dort zählen die tatsächlichen Kosten.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen

Die Entfernungspauschale trägst du in der Anlage N bei den Werbungskosten ein: Adresse der ersten Tätigkeitsstätte, Anzahl der Arbeitstage, einfache Entfernung und genutztes Verkehrsmittel. Belege brauchst du für die Pauschale selbst nicht – wohl aber, wenn du bei Bus und Bahn höhere Ticketkosten geltend machst.

Ein Punkt, der oft untergeht: Das Finanzamt zieht jeder angestellten Person automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Deine Pendlerpauschale bringt also nur den Teil, der darüber hinausgeht. Bei 0,38 € pro Kilometer und 220 Arbeitstagen ist diese Schwelle ab rund 15 Kilometern einfacher Entfernung überschritten. Darunter lohnt es sich, die übrigen Werbungskosten mitzurechnen – zusammen kommt man schneller über die Grenze, als man denkt.

Mobilitätsprämie: Entlastung für Geringverdienende

Wer so wenig verdient, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €), hat von einem höheren Werbungskostenabzug nichts – es fällt ohnehin keine Einkommensteuer an. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie.

Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale für die Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer, also rund 5,32 Cent je Kilometer. Voraussetzung sind ein Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern und Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags; festgesetzt wird die Prämie erst ab 10 €. Beantragt wird sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Ursprünglich war die Mobilitätsprämie befristet – mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt sie dauerhaft.

Behalte deine Pendelkosten im Blick

Sprit, Tickets, Werkstatt, Versicherung: Finanzguru erkennt deine Mobilitätsausgaben automatisch und zeigt dir Monat für Monat, was dein Arbeitsweg wirklich kostet. So weißt du schon vor der Steuererklärung, welche Belege sich lohnen.

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Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Dieser Rechner und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte: Sie berücksichtigen weder deine weiteren Werbungskosten noch Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer oder Besonderheiten deiner Veranlagung. Maßgeblich ist immer der Bescheid deines Finanzamts. Stand: September 2026.