Reform der Altersvorsorge: Das ändert sich 2027
Was wird mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge geändert? Wir erklären dir alle Änderungen ab 2027: die Ablösung der Riester-Rente im Neugeschäft, die neue beitragsproportionale Förderung von bis zu 540 Euro, den erweiterten Kreis der Förderberechtigten und was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert.
- 1Warum die Altersvorsorge reformiert wird
- 2Was sich beim Produkt ändert: Riester raus, Altersvorsorgedepot rein
- 3Was sich bei der Förderung ändert
- 4Wer künftig neu gefördert wird
- 5Was sich für deinen bestehenden Riester-Vertrag ändert
- 6Was sich bei Kosten und Auszahlung ändert
- 7Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- 8Das ändert die Reform für dich
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung dar. Die Angaben beruhen auf dem geltenden Rechtsstand (Stand Juli 2026) und können sich durch die weitere Umsetzung der Reform noch ändern. Für eine auf deine persönliche Situation abgestimmte Einschätzung wende dich bei Bedarf an eine unabhängige Beratung.
Die Altersvorsorge in Deutschland erlebt den größten Umbruch seit über zwei Jahrzehnten. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz stellt der Gesetzgeber die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu auf. In diesem Artikel geht es um genau eine Frage: Was wird durch die Reform konkret geändert? Du erfährst, welche Regeln ab dem 1. Januar 2027 neu gelten, wie sich die staatliche Förderung verändert, wer künftig erstmals profitiert und was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert. Wir gehen die Reform Änderung für Änderung durch, klar erklärt und mit konkreten Zahlen. So siehst du auf einen Blick, was sich für deine private Altersvorsorge wirklich verändert und worauf es für dich ankommt. Wie das neue Altersvorsorgedepot als Produkt im Detail funktioniert und wie du es Schritt für Schritt nutzt, liest du ergänzend in unserem ausführlichen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Warum die Altersvorsorge reformiert wird
Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen längst nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Genau deshalb setzt der Staat seit Jahren auf die private Altersvorsorge als eine wichtige Säule der Alterssicherung. Das Problem: Das bekannteste geförderte Produkt, die Riester-Rente, hat sein Versprechen nie ganz eingelöst. Von über 30 Millionen Berechtigten hatten zuletzt nur noch rund zehn Millionen einen aktiv besparten Vertrag. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz zieht die Politik daraus die Konsequenzen und will die private Altersvorsorge wieder attraktiv und alltagstauglich machen.
Riester als Auslaufmodell
Die vielleicht sichtbarste Änderung: Die klassische Riester-Rente wird im Neugeschäft abgelöst. Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen. Kritisiert wurde über Jahre vor allem dreierlei, nämlich hohe Kosten, eine schwache Rendite durch die verpflichtende Beitragsgarantie und ein bürokratisches Fördersystem, das viele Sparerinnen und Sparer schlicht überforderte. Wer bereits einen Vertrag hat, muss trotzdem nichts überstürzen, denn bestehende Verträge bleiben geschützt. Für alle, die neu einsteigen wollen, verändert sich mit der Reform aber die komplette Ausgangslage.
Das Ziel der Reform: einfacher, günstiger, renditestärker
Hinter den vielen Einzeländerungen stehen drei klare Ziele. Erstens soll die Förderung so einfach werden, dass jeder auf einen Blick versteht, wie viel Geld vom Staat kommt. Zweitens sollen die Kosten sinken, damit von deiner Rendite mehr bei dir ankommt. Und drittens sollen echte Renditechancen möglich werden, weil du dein Geld künftig am Kapitalmarkt anlegen kannst. Besonders Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die bisher kaum vorgesorgt haben, sollen dadurch leichter einen Einstieg finden. Der eigentliche Kern der Reform ist also nicht ein einzelnes neues Produkt, sondern das Absenken der Hürde, überhaupt mit dem Vorsorgen zu beginnen.
Was sich beim Produkt ändert: Riester raus, Altersvorsorgedepot rein
Die größte inhaltliche Änderung betrifft das geförderte Produkt selbst. An die Stelle der Riester-Rente tritt das neue Altersvorsorgedepot, ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Der Bundestag hat das zugrunde liegende Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, Ende Mai 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und auch Neobroker die neuen Depots anbieten.
Der entscheidende Unterschied zur alten Welt: Statt einer verpflichtenden Beitragsgarantie steht das renditeorientierte Sparen mit Fonds und ETFs im Mittelpunkt. Bei Riester musste der Anbieter garantieren, dass am Ende mindestens alle eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Das klingt sicher, kostete aber Rendite, weil vor allem in der Niedrigzinsphase konservativ und ertragsschwach angelegt werden musste. Künftig kannst du dein Geld chancenreicher investieren, trägst dafür aber das normale Kapitalmarktrisiko. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin ein gefördertes Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen. Wie das Altersvorsorgedepot im Detail funktioniert, worin du investieren kannst und wie du es eröffnest, erklären wir dir ausführlich im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Hier konzentrieren wir uns darauf, was die Reform an den Regeln verändert.
Was sich bei der Förderung ändert
Die vielleicht wichtigste Änderung für deinen Geldbeutel steckt in der staatlichen Förderung. Sie wird nicht nur großzügiger, sondern vor allem deutlich einfacher. Künftig richtet sie sich direkt nach dem, was du einzahlst, und nicht mehr nach komplizierten Einkommensberechnungen. Der bisherige Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens entfällt und wird durch einen festen Sockelbetrag von 120 Euro pro Jahr ersetzt. Damit fällt eine der größten Fehlerquellen weg, an der früher viele die volle Förderung verloren.
Von der starren Pauschale zur beitragsproportionalen Zulage
Das Herzstück der neuen Förderung ist die beitragsproportionale Grundzulage. Statt einer festen Pauschale von früher 175 Euro gilt jetzt eine einfache Regel: Für jeden eingezahlten Euro legt der Staat bis zu einem Beitrag von 360 Euro pro Jahr 50 Cent obendrauf. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro gibt es 25 Cent. In der Summe kann die Grundzulage so auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigen, also gut das Dreifache der alten Grundzulage. Der Clou steckt in der ersten Stufe, denn wer wenig einzahlen kann, erhält für seine ersten Euro die höchste Förderquote von 50 Prozent. Genau dadurch verändert sich die Logik: Die Förderung belohnt jetzt jeden Beitrag direkt, statt Sparerinnen und Sparer mit Prozentregeln zu überfordern.
Was sich für Familien und junge Sparer ändert
Auch die Zusatzförderung wird neu geregelt. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von einem Euro je gespartem Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Kind. Das ergibt bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, und die volle Zulage ist bereits bei rund 25 Euro monatlichem Sparbeitrag erreicht. Neu ist außerdem ein gezielter Anreiz für den Nachwuchs im Berufsleben: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Für junge Menschen ist das ein starkes Argument, früh in die private Altersvorsorge einzusteigen und den langen Anlagehorizont zu nutzen. Wie viel Förderung in deinem persönlichen Fall zusammenkommt, kannst du mit dem folgenden Rechner unkompliziert ausprobieren.
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ab Alter 67 · Auszahlung bis 85 · 32 Jahre Ansparzeit
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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 21/4996), beschlossen am 26. März 2026, gültig ab 2027. Kursgewinne und Erträge im Altersvorsorgedepot sind während der Ansparphase steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung). Bei vorzeitiger Entnahme vor Rentenbeginn sind gewährte Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 EStG). Ausgenommen ist die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum (§ 92a EStG). Der Berufseinsteiger-Bonus von 200 € wird einmalig gewährt. Die angegebenen Steuervorteile sind Schätzungen. Die Rentenprognose unterstellt 6 % p.a. Rendite, eine Auszahlung von Alter 67 bis 85 und vereinfachte Steuermodelle: nachgelagerte Besteuerung nur auf dem geförderten Kapital (Beiträge bis zum Förderhöchstbetrag zzgl. Zulagen), Abgeltungsteuer auf die Erträge der Beiträge darüber hinaus und des Vergleichsdepots. Inflation wird nicht berücksichtigt.
Was sich steuerlich ändert
Neben den Zulagen ändert sich auch die steuerliche Seite. Du kannst deine Beiträge weiterhin als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, künftig bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich des Zulagenanspruchs. Das Finanzamt führt dabei automatisch eine Günstigerprüfung durch und ermittelt, ob dir über die Zulage hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil zusteht. Gerade für Menschen mit höherem Einkommen kann dieser Abzug die Förderung noch einmal spürbar aufstocken. Am Grundprinzip der nachgelagerten Besteuerung ändert die Reform dagegen nichts: In der Ansparphase bleiben deine Erträge steuerfrei, versteuert wird erst in der Auszahlungsphase, dann meist zu einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
Zur Veranschaulichung eignet sich eine einfache Grafik: eine zweistufige Balkendarstellung, die zeigt, wie aus den ersten 360 Euro Eigenbeitrag 180 Euro Zulage werden (50 Prozent) und aus weiteren 1.440 Euro noch einmal 360 Euro (25 Prozent), zusammen also die maximale Grundzulage von 540 Euro. Alt-Text: Balkendiagramm zur neuen Altersvorsorge-Förderung ab 2027 mit zweistufiger Grundzulage bis 540 Euro.
Wer künftig neu gefördert wird
Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft den Kreis der Menschen, die überhaupt gefördert werden. Die Reform öffnet die staatlich geförderte Altersvorsorge für Gruppen, die bisher außen vor waren.
Selbstständige und Freiberufler
Jahrelang gingen Selbstständige bei der geförderten Altersvorsorge leer aus, weil Riester eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente voraussetzte. Mit der Reform fällt diese Hürde weg. Künftig sind selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen, werden erstmals einbezogen. Damit steht die neue Altersvorsorge Millionen Menschen offen, die bisher komplett durchs Raster fielen, und genau darin zeigt sich der soziale Anspruch der Reform.
Die Frühstart-Rente für den Nachwuchs
Ein echtes Novum ist die sogenannte Frühstart-Rente. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat einen Zuschuss von 10 Euro pro Monat in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. So wächst über viele Jahre ein Startkapital heran, das später in die persönliche private Altersvorsorge übergehen kann. Diese frühe Förderung nutzt den Zinseszinseffekt über eine besonders lange Laufzeit. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Frühstart-Rente.
Was sich für deinen bestehenden Riester-Vertrag ändert
Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, ist die wichtigste Nachricht beruhigend: Dein Vertrag genießt Bestandsschutz. Du kannst ihn wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen, eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht. Kündige deinen Vertrag also nicht vorschnell. Neu ist die zusätzliche Wahlfreiheit ab 2027: Laut Bundesfinanzministerium kannst du freiwillig in die neue Förderung wechseln, entweder indem du die neue steuerliche Förderung für deinen bestehenden Vertrag nutzt oder in einen neuen Vertrag mit den neuen Konditionen umsteigst, ohne bereits erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Bei einem echten Wechsel können allerdings Kosten anfallen. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinem Alter, deinem bisherigen Vertrag und deinen Zielen ab. Zeitdruck besteht nicht, du kannst die Angebote ab 2027 in Ruhe vergleichen.
Was sich bei Kosten und Auszahlung ändert
Zwei weitere Änderungen betreffen den Verbraucherschutz und deine Flexibilität im Alter.
Ein neuer Kostendeckel
Beim besonders einfach gestalteten Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt. Ursprünglich waren 1,5 Prozent vorgesehen, im parlamentarischen Verfahren wurde die Grenze noch gesenkt. Das schützt dich vor teuren Produkten, die über die Jahre einen erheblichen Teil deiner Rendite auffressen. Bei alten Riester-Verträgen waren Gesamtkosten von zwei Prozent und mehr keine Seltenheit, der Unterschied macht über Jahrzehnte leicht mehrere Tausend Euro aus.
Flexiblere Auszahlung ohne strengen Rentenzwang
Auch in der Auszahlungsphase ändert sich etwas. Anders als bei vielen alten Verträgen gibt es keinen strengen Zwang mehr zur lebenslangen Verrentung. Du kannst dir dein Vermögen im Alter flexibler auszahlen lassen, etwa über einen Auszahlungsplan, statt zwingend eine monatliche Rente wählen zu müssen. Diese neue Freiheit macht die reformierte Altersvorsorge für viele attraktiver, weil sie sich besser an die eigene Lebensplanung anpassen lässt.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Die Riester-Rente wird im Neugeschäft abgelöst, ab dem 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.
- Als neues gefördertes Produkt kommt das Altersvorsorgedepot, das Sparen mit Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie erlaubt.
- Die Förderung richtet sich künftig nach dem Beitrag statt nach dem Einkommen: 50 Cent pro Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent bis 1.800 Euro, also bis zu 540 Euro Grundzulage.
- Der Mindesteigenbeitrag entfällt und wird durch einen festen Sockelbetrag von 120 Euro pro Jahr ersetzt.
- Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage, junge Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
- Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und berufsständisch Versicherte grundsätzlich förderberechtigt.
- Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und können weitergeführt oder freiwillig gewechselt werden.
- Das Standarddepot ist auf maximal 1,0 Prozent Effektivkosten gedeckelt, und die Auszahlung wird ohne strengen Verrentungszwang flexibler.
Das ändert die Reform für dich
Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist weit mehr als ein technisches Update. Sie löst die Riester-Rente im Neugeschäft ab, ersetzt die starre Pauschalförderung durch eine einfache beitragsproportionale Zulage von bis zu 540 Euro, senkt die Kosten, macht die Auszahlung flexibler und bezieht erstmals auch Selbstständige und den Nachwuchs mit ein. Unterm Strich wird das Vorsorgen dadurch einfacher, günstiger und chancenreicher, gerade für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für dich heißt das vor allem: Informiere dich rechtzeitig, damit du ab 2027 vom ersten Tag an von den neuen Regeln profitierst. Wenn du wissen willst, wie das neue Altersvorsorgedepot konkret funktioniert und wie du dich Schritt für Schritt darauf vorbereitest, findest du alle Details im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Weitere offizielle Informationen bietet das Bundesfinanzministerium.
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