Altersvorsorgedepot Rechner: Deine staatliche Förderung für 2027
Der Staat zahlt dir Geld direkt in dein ETF-Depot – und das ab 2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot (AVD) so lukrativ wie nie zuvor. Berechne in wenigen Sekunden, wie viel Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil dir jährlich zustehen.
Rechner
Was ist das Altersvorsorgedepot? Der Riester-Nachfolger kurz erklärt
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist das neue staatlich geförderte Anlageprodukt für die private Altersvorsorge in Deutschland. Es tritt ab dem 1. Januar 2027 in Kraft und löst die Riester-Rente ab – mit mehr Rendite, weniger Bürokratie und klaren Förderquoten.
Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Dein Geld fließt direkt in kostengünstige ETFs statt in teure Versicherungsprodukte. Keine Beitragsgarantie, die deine Rendite drückt – dafür der volle Zinseszins-Effekt über Jahrzehnte.
Förderberechtigt sind ab 2027 rund 50 Millionen Menschen in Deutschland – erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die bisher vom Riester-System ausgeschlossen waren.
So funktioniert die Förderung – Schritt für Schritt
1. Grundzulage – bis zu 540 € pro Jahr
Der Staat bezuschusst deine eigenen Einzahlungen gestaffelt:
- Erste 360 € Eigenbeitrag: 50 % Förderung → bis zu 180 € Zulage
- Weitere 1.440 € Eigenbeitrag: 25 % Förderung → bis zu 360 € Zulage
- Gesamte Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr bei 150 € monatlichem Eigenbeitrag
2. Kinderzulage – bis zu 300 € pro Kind und Jahr
Für jedes Kind, für das du Kindergeld beziehst, legt der Staat zusätzlich bis zu 300 € pro Jahr in dein Depot – 1 Euro staatliche Förderung für jeden Euro Eigenbeitrag. Die maximale Kinderzulage ist bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 € pro Monat erreichbar.
3. Steuervorteil durch Günstigerprüfung
Zusätzlich zu den Direktzulagen prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen deiner Steuererklärung, ob ein Sonderausgabenabzug für dich noch vorteilhafter ist. Deine Einzahlungen reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen – bei einem Grenzsteuersatz von 42 % kann die Gesamtförderung auf bis zu 980 € pro Jahr steigen.
Tipp: Unser Rechner berechnet dir die optimale Förderung automatisch – inklusive Günstigerprüfung, Kinderzulage und Steuervorteil.
Altersvorsorgedepot vs. privater ETF-Sparplan – der Vergleich
| Merkmal | Privater ETF-Sparplan | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | 0 € | Bis zu 540 € Grundzulage + Kinderzulagen |
| Steuern in der Ansparphase | Abgeltungssteuer auf Gewinne | Steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung) |
| Zinseszins-Effekt | Normal | Deutlich höher durch investierte Zulagen |
| Förderquote | 0 % | Bis zu 50 % auf Eigenbeiträge |
| Förderberechtigt | Alle | Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland |
| Flexibilität | Jederzeit verfügbar | Langfristig optimiert, Entnahme ab 65 |
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?
Familien mit Kindern: Die Kombination aus Grundzulage (540 €) und Kinderzulage (bis zu 300 € je Kind) kann die effektive Förderquote auf über 100 % heben – der Staat zahlt mehr als du selbst einzahlst.
Gutverdiener: Bei einem Grenzsteuersatz von 37 % oder 42 % übersteigt der Steuervorteil durch die Günstigerprüfung die reine Grundzulage deutlich.
Junge Berufseinsteiger unter 25: Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 €, der direkt in dein Depot fließt.
Selbstständige und Freiberufler: Erstmals förderberechtigt – wer bisher auf eigene Faust vorsorgen musste, bekommt nun staatliche Unterstützung.
Riester-Sparer: Bestehende Verträge können ab 2027 förderschädlich-frei ins neue Altersvorsorgedepot übertragen werden. Nach fünf Vertragsjahren ist der Wechsel sogar kostenlos.
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Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 21/4996), beschlossen am 26. März 2026, gültig ab 2027. Kursgewinne und Erträge im Altersvorsorgedepot sind während der Ansparphase steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung). Bei vorzeitiger Entnahme vor Rentenbeginn sind gewährte Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 EStG). Ausgenommen ist die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum (§ 92a EStG). Der Berufseinsteiger-Bonus von 200 € wird einmalig gewährt. Die angegebenen Steuervorteile sind Schätzungen.
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